Im öffentlichen Bereich werden Sirenen für die Alarmierung der Feuerwehr oder für die Warnung der Zivilbevölkerung im Katastrophenfall verwendet.
Feueralarm
Zivilschutzalarm
Blaulicht & Martinshorn
„Muss den der Lärm wirklich immer sein?“
Diese oder ähnliche Fragen hören wir überraschend oft. Speziell wenn es um Einsätze zu nachtschlafender Zeit geht. Und sicherlich haben Sie sich diese Frage so oder so ähnlich auch schon mal gestellt. Dabei wären Fragen wie „Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen?!“ oder „Die werden doch hoffentlich nicht zu uns kommen?!“ viel charmanter.
Leider sieht die Realität anders aus. Ein „Boah, müssen die so einen Krach machen und mich in meiner Ruhe stören?“ kursiert da durchaus öfters als man denkt.
Dabei möchten wir zu bedenken geben
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.
Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute
vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren – genauso wie Sie
um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen und
nicht, wie Sie, die nächsten 2 oder 3 Stunden weiter schlafen können
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, wenn wir es mal wieder etwas lauter angehen lassen.