Liebe Jugendliche und Eltern,
im Folgenden haben wir uns bemüht häufig gestellte Fragen für euch und eure Eltern zu beantworten:
Die Jugendfeuerwehr ist ein Teil der Freiwilligen Feuerwehr und wird von den Jugendwarten geleitet. Zur Jugendfeuerwehr gehören alle aktiven Feuerwehrleute bis zum 18. Lebensjahr.
In die Jugendfeuerwehr können Mädchen und Jungen im Alter von 13 bis 18 Jahren aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in Bobengrün haben.
Vor der Anmeldung sollten sich die Jugendlichen erst einmal einen Eindruck von dem machen, was sie später in der Jugendfeuerwehr erwartet. Aus diesem Grund besteht auch die Möglichkeit die Übung zu Besuchen, bevor man sich anmeldet. Für die Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmelde-Formular. Voraussetzung ist, dass ihr Kind keine schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen hat und Sie damit einverstanden sind.
Nichts! Den Jugendlichen ein kompletter Jugendfeuerwehrschutzanzug zur Verfügung gestellt.
Gar nichts! Nur bei größeren Aktivitäten, wie Ausflügen oder Zeltlagern erheben wir eine geringe Eigenbeteilung. Die Schutzausrüstung wird kostenlos zur Verfügung gestellt und ist nach Beendigung der Jugendfeuerwehrzeit zurückzugeben.
Mit der Aufnahme in die Jugendfeuerwehr erhalten alle Jugendlichen eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus Arbeitshose, Helm, Handschuhen, Stiefeln/Sicherheitsschuhen mit Stahlkappe und einer Jacke. Im Feuerwehrgerätehaus steht für jedes Mitglied ein eigener Spind zur Verfügung, in dem die Schutzausrüstung gelagert wird.
Versicherungsschutz besteht für die Jugendlichen während der Aktivitäten bei der Feuerwehr, sowie auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Feuerwehr und wieder zurück. Der Versicherungsschutz wird über eine Versicherung des Marktes Bad Steben sichergestellt. Bei Übungen mit Feuerwehrgeräten legen wir außerdem großen Wert darauf, dass die Jugendlichen die persönliche Schutzausrüstung tragen.
Die Aus- und Weiterbildung der Ausbilder und Betreuer durch Lehrgänge an Landesfeuerwehrschulen und durch Fortbildungen auf Gemeinde und Landesebene wo sie ihren Wissenstand erweitern, ist uns ein großes Anliegen, denn nur wer sich seiner Verantwortung bewusst ist, kann die Jugendlichen gut betreuen.
Nein! Auch wenn Vieles schon so ist wie bei den Erwachsenen: Es gibt eine klare Trennung zwischen den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr und denen der Jugendfeuerwehr. Erfahrene Jugendfeuerwehrmitglieder haben zwar unter strengen Voraussetzungen die Möglichkeit, an einem echten Feuerwehreinsatz teilzunehmen. Das gehört aber keineswegs zum Alltag in der Jugendfeuerwehr.
Nein! Es gilt bei reinen Jugendveranstaltungen striktes Alkohol- und Rauchverbot. Dies betrifft sowohl die Ausbilder, Jugendliche und alle anderen Anwesenden.
Die Übungen finden normalerweise im monatlichen Rhythmus statt (wenn nicht anders vereinbart, auch in der Ferienzeit – außer Feiertage). Da wir neben der Jugendarbeit auch versuchen, Nachwuchs für die Feuerwehr zu gewinnen, ist eine regelmäßige Teilnahme notwendig, um die wichtigen Kenntnisse über die Arbeitsgänge der Feuerwehr zu erlangen. Dass aus zwingenden Gründen eine Teilnahme an dem Einen oder Anderen Unterricht ( z.B. Klassenarbeiten, Familienereignisse, etc. ) nicht möglich ist, steht außer Frage. In diesem Fall bitten wir allerdings dem Jugendwart oder dessen Stellvertreter Bescheid zu geben.
Dann laden wir Sie herzlich ein, sich vor Ort persönlich ein Bild zu machen und dort Ihre Fragen mit einem Ausbilder oder Jugendwart zu klären. Wir sind im normalfall jeden ersten Donnerstag im Monat zur Dienstbesprechung im Gerätehaus (20:00 Uhr) [Termine Verein] und jeden zweiten Donnerstag zum Jugendunterricht im Gerätehaus (19:00 Uhr) [Termine Jugend] Sie können uns auch eine E-Mail über das Kontaktformular schreiben.